12. April 2024
15. Zürcher Baupraktikertag


27. Februar 2024
Entwicklungsgebiet Steinacker Kloten


24. Februar 2024
Auch 2024 Top-Anwaltskanzlei


15. Oktober 2023
Hohe Preise verschärfen Erbkonflikte


1. September 2023
Von Oben ist die Welt am Schönsten


19. Juli 2023
Landbote: Denkmalpflege ist keine exakte Wissenschaft


5. Juli 2023
Überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag


1. Juli 2023
RA Peter Rütimann am Baurekursgericht zurückgetreten.


2. Juni 2023
14. Zürcher Baupraktikertag mit Ehrengast Prof. Dr. mult. Peter Gauch


18. Dezember 2022
Nach einem spannenden und ereignisreichen Jahr wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!


17. Dezember 2022
Die Hecke darf stehen bleiben!


15. September 2022
Immobilien vererben ohne Streit


6. Juli 2022
Unser Kennenlern- und unser Intensivberatungsgespräch


16. April 2022
13. Zürcher Baupraktikertag am 22. Juni 2022


24. Januar 2022
Mit dem Erbvertrag späterem Streit über Erbvorbezüge vorbeugen


17. September 2021
Wichtige Änderungen beim nachehelichen Unterhalt


11. Juni 2021
1. Juli 2021: Baustart der Überbauung Am Stadtplatz Kloten


15. April 2021
Umstände, unter denen Erbverträge überdacht werden können.


2. März 2021
Ein Hundeheim da, wo es für Alle stimmt.


1. März 2021
11. Zürcher Baupraktikertag am 1. Juni 2021: Auswirkungen der Energiestrategie 2050 auf Planung und Gesetzgebung


25. Februar 2021
Auch 2021 bei den Top-Anwaltskanzleien mit dabei.


16. Dezember 2020
Das LokWerk Winterthur kann aufgestockt werden.


27. November 2020
Zumutbare Erwerbstätigkeit des obhutsberechtigten Elternteils


27. November 2020
Rasche Rechtsauskunft über ZOOM / TEAMS und Internet


22. November 2020
Performances von Cesar Correa und Nicola Genovese in unserer Kanzlei


30. August 2020
Neue Rechtsprechung zur Mängelhaftung bei Stockwerkeigentum


15. August 2020
Der Zürcher Baupraktikertag findet neu am 24.11.2020 statt.


26. Mai 2020
Die Berechnung des Kinderunterhalts


16. Juni 2019
Der Abenteuerspielplatz Schützenweiher in Winterthur wurde erfolgreich eingeweiht


13. September 2018
Mediation - Die Lösung Ihrer Probleme?


31. August 2018
Sommerendapéro in unserer Kanzlei


9. Mai 2018
Rekurs gegen den Abenteuerspielplatz Schützenweiher Winterthur abgewiesen.


24. April 2018
Was bringt das neue Kinder-Unterhaltsrecht?


11. April 2018
Mängelrechte bei Stockwerkeigentum


20. Februar 2018
Petra Gössi bei uns in Winterthur


23. November 2017
Baupraktikertag 2018


23. November 2017
Das Fallseminar 2018 ist ausgeschrieben


9. November 2017
Nicolas und Dina am Zukunftstag


15. Oktober 2017
Rechtsmittel bei Verkehrsmassnahmen


5. Oktober 2017
Pflegefinanzierung beim Heimeintritt


8. April 2017
Mängelrechte im Stockwerkeigentum


12. April 2024

15. Zürcher Baupraktikertag

Am 29. Mai 2024 führen wir zum 15. Mal den Zürcher Baupraktikertag für das EIZ, die Weiterbildungsinstitution der UNI Zürich, durch. Aus unserer Kanzlei wird RA Carolin Schmitt über die Rechtsnatur des Architektenvertrags referieren, und RA Peter Rütimann wird als Tagungsleiter wie immer die interessantesten Fälle des Zürcher Verwaltungs- und des Baurekursgerichts besprechen.


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27. Februar 2024

Entwicklungsgebiet Steinacker Kloten

In den nächsten Jahren wird das Industriegebiet Steinacker im Westen der Stadt Kloten zum kantonalen Zentrumsgebiet transformiert. Wir freuen uns, dass wir einen Beitrag zu diesem wichtigen Entwicklungsschritt für die Stadt Kloten leisten können.


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24. Februar 2024

Auch 2024 Top-Anwaltskanzlei

Soeben haben wir von der Zeitschrift Bilanz die Mitteilung erhalten, dass wir in der April-Ausgabe in unseren Haupttätigkeitsgebieten Bau-, Scheidungs- und Familienrecht sowie im Erbrecht wieder in der Liste der 25 Top-Anwaltskanzleien der Schweiz aufgeführt werden. Ein Ansporn für uns, das unseren Klientinnen und Klienten täglich zu beweisen. Vor allem aber auch: Freude herrscht!

15. Oktober 2023

Hohe Preise verschärfen Erbkonflikte

In der heutigen NZZ gibt RA Peter Rütimann zusammen mit Anwaltskolleginnen und Kollegen aus der Deutschschweiz Auskunft zur Problematik von Erbvorbezügen bei steigenden Immobilienpreisen und anderen Fragen rund ums Erben von Immobilien.

In unserer täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass insbesondere bei Erbvorbezügen "gut gemeint" nicht immer auch "gut getan" ist. Mit der Vergrösserung der freien Erbquote und der damit verbundenen grösseren Entscheidungsfreiheit verschärft sich die Gefahr von Entscheiden, die sich später als unklug herausstellen. Sie tun deshalb gut daran, jede erbrechtliche Regelung mit dem Blick aufs Ganze und die möglchen Auswirkungen in der Zukunft zu gestalten.
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1. September 2023

Von Oben ist die Welt am Schönsten

Als Dank an uns Alle für die Rangierung als Top-Anwaltskanzlei reisten wir Ende August bei schönstem Wetter auf einen Top-Gipfel des Berner Oberlands - das Brienzer Rothorn.

Das schöne Wetter war ein Riesenglück, und die Reise auf das Brienzer Rothorn war ein würdiger Dank für unser gutes Abschneiden als Top-Anwaltskanzlei. Von Oben hat man wirklich den schönsten Ausblick auf die Welt und den besten Überblick über die Dinge!

Am Abend liessen wir es uns im wunderschönen alten Grand-Hotel Giessbach bei einem Dîner gut gehen.

Hoffen wir, dass uns die Klassierung nächstes Jahr wieder gelingt. Dann gehts aufs Jungfraujoch!

19. Juli 2023

Landbote: Denkmalpflege ist keine exakte Wissenschaft

Im heutigen Landboten ordnet RA Peter Rütimann den Denkmalpflege-Entscheid über ein Projekt im geschützten Ortsbild von Berg am Irchel ein, der von der Baudirektion unterstützt, von den Gerichten aber zerrissen wurde.

Das Bauprojekt einer gemeinnützigen Genossenschaft wollte ein sehr grosses Grundstück mit schwierigem Grundriss im geschützten Ortsbild von Berg am Irchel überbauen und wählte dafür einen Baukörper mit Doppeldach. Während die Fachstellen der Baudirektion das Projekt positiv begleiteten, hiessen das Baurekurs- und das Verwaltungsgericht die Rechtsmittel gegen die Baubewilligung gut und sprachen von einem krassen Fall fehlender Einordnung.

Im heutigen Landboten ordnet RA Peter Rütimann den Fall ein.
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5. Juli 2023

Überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag

Am 1. Januar 2023 ist eine Erbrechtsrevision mit grossen Auswirkungen in Kraft getreten. Aufgehoben oder geändert werden Pflichtteilsbestimmungen, die sich auf die meisten Testamente und Erbverträge auswirken. Wir überprüfen Ihre letztwillige Verfügung mit Ihnen zu einem Pauschalpreis.


Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 getreten ist, fallen die Pflichtteile für die Eltern weg, und der Pflichtteil für Ihre Nachkommen reduziert sich. Anwendbar sind die neuen Bestimmungen auf jede letztwillige Verfügung, wenn der oder die Verfügende nach dem 31. Dezember 2022 verstirbt.

Erbrechtliche Fragestellungen (insbesondere mit immobilienrechtlichen Implikationen) gehören zu unseren Haupttätigkeitsgebieten. Wir bieten Ihnen deshalb an, zusammen mit Ihnen zu überprüfen, ob Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag auch unter dem neuen Recht noch Ihrem letzten Willen entspricht. Wenn nicht, besprechen wir mit Ihnen Anpassungsmöglichkeiten.

Unsere Erbrechtsberatung bieten wir Ihnen inklusive mündlich besprochene Anpassungsvorschläge zum Pauschalpreis von CHF 200.00 Inkl. MWST. an.

1. Juli 2023

RA Peter Rütimann am Baurekursgericht zurückgetreten.

Nach 28 Jahren ist RA Peter Rütimann per 30. Juni 2023 als Präsident der 2. Abteilung des Baurekursgerichts zurückgetreten. Er ist für die vielseitige und verantwortungsvolle Zeit am Baurekursgericht sehr dankbar, er freut sich aber auch darauf, als Bauanwalt nun wieder Gemeinden und Private am Baurekurs- und am Verwaltungsgericht vertreten zu dürfen.

2. Juni 2023

14. Zürcher Baupraktikertag mit Ehrengast Prof. Dr. mult. Peter Gauch

Bereits zum 14. Mal und als letztes Mal in seiner Funktion als Baurichter führt RA Peter Rütimann zusammen mit Baurichterin Marlen Patt und RA Richard Calame am 21. Juni 2023 den "Zürcher Baupraktikertag" durch. In seinem Gastvortrag wird unser Ehrengast Prof. Dr. mult. Peter Gauch über "Merk-Würdigkeiten im Recht der Bauverträge" referieren.

Der Zürcher Baupraktikertag, den RA Peter Rütimann vor 14 Jahren ins Leben gerufen hat, ist mittlerweile zur wichtigsten Weiterbildung im privaten und öffentlichen Baurecht in der Region Zürich geworden. Der Vormittag wird von Themen des öffentlichen Baurechts dominiert, während am Nachmittag der Fokus auf privatrechtlichen Fragestellungen des Baurechts liegt

Das Programm finden Sie unter diesem Link:
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18. Dezember 2022

Nach einem spannenden und ereignisreichen Jahr wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

17. Dezember 2022

Die Hecke darf stehen bleiben!

In einem beschaulichen Quartier in einer Landgemeinde darf eine über dreissig Jahre alte Hecke stehen bleiben, obwohl die Gemeinde diese aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt haben wollte.


In einem kürzlich entschiedenen Fall haben wir erreicht, dass eine mehr als mannshohe Hecke, die ein Grundstück seit mehr als 60 Jahren umsäumt, nicht versetzt (=entfernt) werden muss. Das Baurekursgericht entschied, dass in diesem ruhigen Quartier am Rand der Bauzone auch eine temporeduzierte Zone, ein Spiegel oder eine Stoppstrasse zu genügend Verkehrssicherheit führen würde.

Hier finden Sie den Bericht zum Fall im Landboten vom 17. Dezember 2022.
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15. September 2022

Immobilien vererben ohne Streit

In der NZZ am Sonntag nimmt unsere Rechtsanwältin Martina Frehner zu den Fragen Stellung, die bei einer Erbteilung zu beantworten sind, wenn das Hauptaktivum eine Liegenschaft ist und Geschwister auszuzahlen sind.

Werden Immobilien an die Nachkommen vererbt, entstehen oft Konflikte zwischen den Erben. Viele Ehegatten haben das Bedürfnis, dass der überlebende Ehegatte im Haus verbleiben darf. Dem stehen allerdings die Pflichtteilsansprüche der Kinder entgegen. Bei gemeinsamen Nachkommen darf je nach Konstellation deren Pflichtteil bis zum Ableben des zweiten Elternteils verletzt werden. Bei ausserehelichen Kindern kann ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht die Lösung darstellen.

Erbrechtsspezialistin, RA Frehner rät daher an, sämtliche Erben frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen.

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6. Juli 2022

Unser Kennenlern- und unser Intensivberatungsgespräch

Unser KENNENLERNGESPRÄCH ermöglicht es Ihnen, uns vor einer Mandatsvergabe zu einem symbolischen Honorar von 50 Franken unverbindlich kennenzulernen. In unserem INTENSIVBERATUNGSGESPRÄCH verschaffen wir Ihnen in einer rechtlichen Thematik zum Fixpreis von 300 Franken rasch einen ersten Überblick über die Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Mehr dazu zu finden Sie auf der Suchliste oben unter "Kanzlei".


Unser Kennenlerngespräch:
Sie suchen rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Während eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs von 30 Minuten zu einem symbolischen Honorar von CHF 50.00 bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, uns, unsere Arbeitsweise und die Philosophie unserer Anwaltskanzlei anhand Ihres Falls unverbindlich kennenzulernen.

Unser Intensivberatungsgespräch:
Fordern Konflikte heraus, ist es wichtig, rasch Orientierung über Risiken und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. Bei unserem Intensivberatungsgespräch gehen unsere Anwälte mit Ihnen Ihre Fragestellung, Ihre Ziele und Handlungsmöglichkeiten in einem strukturierten Gespräch durch und ermöglichen Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten, die sich in anderen Fällen bewährt haben.
Unser Intensivberatungsgespräch bieten wir Ihnen für ein fixes Honorar von CHF 300.00 an. Das Gespräch ist für Sie mit keinen weiteren Verpflichtungen oder vertraglichen Bindungen verbunden.

Unsere Intensivberatung

16. April 2022

13. Zürcher Baupraktikertag am 22. Juni 2022

RA Peter Rütimann organisiert auch dieses Jahr den Vormittag des Zürcher Baupraktikertags der Uni Zürich. Im Zentrum steht dieses Jahr die hochstrittige Thematik von Solardächern auf Schutzobjekten oder in Kernzonen. Der Präsident des Schweizerischen Heimatschutzes und ein prominenter Vertreter der Solartechnik diskutieren Trends, Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen.


Der Zürcher Baupraktikertag, den RA Peter Rütimann vor 13 Jahren ins Leben gerufen hat, ist mittlerweile zur wichtigsten Weiterbildung im privaten und öffentlichen Baurecht in der Region Zürich geworden. Der Vormittag wird von Themen des öffentlichen Baurechts dominiert, während am Nachmittag der Fokus auf privatrechtlichen Fragestellungen des Baurechts liegt.

Hier finden Sie das Seminarprogramm:
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24. Januar 2022

Mit dem Erbvertrag späterem Streit über Erbvorbezüge vorbeugen

In einem Beitrag in der heutigen NZZ gibt RA Martina Frehner zusammen mit einer weiteren Erbrechtsspezialistin und einem Spezialisten aus Luzern sowie dem Hauseigentümerverband Auskunft darüber, wie beim Erbvorbezug von Liegenschaften Streit über den Umgang mit Wertsteigerungen oder Pflichtteilsanspüchen vermieden werden kann.


Die Übertragung einer Liegenschaft innerhalb der Familie als Erbvorbezug oder im Rahmen einer Erbteilung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gerade mit dem Instrument des Erbvertrages können Streitigkeiten (Pflichtteilsansprüche, Wertsteigerungen, etc.) schon im Vorfeld wirksam verhindert werden.

Hier finden Sie den NZZ-Artikel vom 18. Oktober 2021 in ganzer Länge.
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17. September 2021

Wichtige Änderungen beim nachehelichen Unterhalt

In einer Folge neuer Entscheide hat das Bundesgericht die Berechnung von Unterhaltsbeiträgen schweizweit vereinheitlicht. Neu verlangt es zudem, dass auch bei einer Rente nach einer langdauernden Ehe zu prüfen ist, ob die Ehe das Leben der Gatten entscheidend geprägt hat. Kann ein Ehegatte z.B. wegen der Kindererziehung nicht mehr an die frühere berufliche Stellung anknüpfen, wird das durch eine zeitlich bemessene Rente abgegolten.


Unterhaltsberechnung
Neu ist das im Kanton Zürich übliche Verfahren bei der Unterhaltsberechnung schweizweit vorgeschrieben. Dabei wird der finanzielle Lebensbedarf für die Gatten und der Betreuungsbedarf für die Kinder berechnet und vom Gesamteinkommen beider Gatten abgezogen. Bleibt ein Überschuss, wird er auf die Eltern verteilt, wobei der Gatte, der Kinder betreut, bevorzugt wird.

Rente bei lebensprägender Ehe
Neu wird auch nach einer langdauernden Ehe bei der Zusprechung einer nachehelichen Rente beurteilt, wie stark z.B. die Kinderbetreuung das berufliche Fortkommen eines Ehegatten benachteiligt hat. Ist es dem Ehegatten nach langjähriger Ehe nicht mehr möglich, an seiner früheren beruflichen Stellung anzuknüpfen, während sich der andere Ehegatte angesichts der konkreten ehelichen Aufgabenverteilung auf sein berufliches Fortkommen konzentrieren konnte, so ist dieser finanzielle Nachteil durch eine zeitlich angemessen befristete Rente auszugleichen.

Anmerkung von uns: Allenfalls wird zudem eine Vorsorgelücke durch einen entsprechenden Beitrag in die Unterhaltsberechnung aufgenommen (Vorsorgeunterhalt).

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 9. März 2021.
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11. Juni 2021

1. Juli 2021: Baustart der Überbauung Am Stadtplatz Kloten

Am 1. Juli 2021 ist nach jahrelanger Planung und unzähligen Absprachen nun der Baustart für die Überbauung "Am Stadtplatz" in Kloten. Mitten im Zentrum von Kloten und nahe beim Bahnhof entsteht eine Überbauung mit COOP, Hotel, Restaurant, Tiefgarage und über 80 Wohnungen, die das Stadtbild und die Attraktivität von Kloten massgeblich mitprägen wird.


Dank der Vermittlung der Stadt Kloten fanden sich vier Grundeigentümer zusammen, um ihre Grundstücke im Zentrum von Kloten gemeinsam zu entwickeln und neu zu überbauen. Nach der Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans "Am Stadtplatz" und viel rechtlicher und kommunikativer Koordinationsarbeit ist das Grossprojekt bewilligt, der Generalunternehmer bestimmt und der Bau für die Realisierung bereit.
Wir freuen uns, dass wir das Baukonsortium nun auch beim Wachstum des Projekts begleiten dürfen.

Hier finden Sie die Berichterstattung des Zürcher Unterländers über die Projektvorstellung.
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15. April 2021

Umstände, unter denen Erbverträge überdacht werden können.

Klauseln in Erbverträgen, mit denen ein Erblasser einen Erben ohne Gegenleistung begünstigt, können später überdacht und unter Umständen einseitig abgeändert werden.


Erbverträge zeichnen sich dadurch aus, dass sich präsumptive Erblasser und Erben gegenseitig Leistungen versprechen, die mit einem Erbe verbunden sein können. Im Vergleich zu einem Testament können die Beteiligten beim Erbvertrag den Umgang mit der Erbschaft so viel verpflichtender regeln.

Tritt der Fall ein, dass der präsumptive Erblasser aus einer Empfindung heraus einen Erben ohne Gegenleistung über den Pflichtteil hinaus massiv begünstigt, beurteilt das Gericht dies als testamentarische Klausel, die vom Betreffenden später einseitig wie ein Testament wieder abgeändert werden kann.

2. März 2021

Ein Hundeheim da, wo es für Alle stimmt.

Der Tierschutzverein Winterthur leistet wichtige Arbeit. Wir wünschen ihm für das Tierheim nun einen neuen Standort, wo Tiere ein Zuhause ohne lärmbedingte Einschränkungen erhalten.

Der Tierschutzverein Winterthur hat sich entschieden, das geplante Tierheim in Gundetswil zu verkaufen, Die Rechtsmittelverfahren der Nachbarn wegen der drohenden Immissionen wegen des Hundegebells wurden ihm zuviel.

Auch die rekurrierenden Nachbarn sind Hundebesitzer und damit Tierfreunde. Wenn sie sich gegen den auf unabsehbare Zeit zu erwartenden Hundelärm an Ruhetagen wehrten, bedeutet das nicht, dass ihnen das Tierwohl wenig bedeutet. Wichtig ist, dass für ein solches Projekt ein Standort gefunden wird, wo es für alle Beteiligten stimmt.

1. März 2021

11. Zürcher Baupraktikertag am 1. Juni 2021: Auswirkungen der Energiestrategie 2050 auf Planung und Gesetzgebung

Mit dem neuen kommunalen Richtplan "Zürich 2040" und der Anpassung des Planungs- und Baugesetzes sollen im Kanton Zürich im Zusammenhang mit dem Klimaschutz wegweisende Massnahmen getroffen werden. Neben dem Thema "Neues Bauen in Alter Umgebung" sind sie Schwerpunkt des Vormittags am 11. Zürcher Baupraktikertag, den Peter Rütimann als Seminar der Uni Zürich für Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Recht, Architektur und Verwaltung organisiert hat.


Die (erwarteten) Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen Planung und Baugesetzgebung derzeit intensiv. Auf der Grundlage der Energiestrategie 2050, die im Jahr 2017 vom Volk angenommen wurde, ist der neue Richtplan für die Stadt Zürich entstanden und soll das Planungs- und Baugesetz in massgeblichen Bereichen revidiert werden. Es ist uns gelungen, die in diesen Projekten federführenden Personen für einen Werkstattbericht an unseren Baupraktikertag einzuladen.

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25. Februar 2021

Auch 2021 bei den Top-Anwaltskanzleien mit dabei.

Heute hat uns die Zeitschrift Bilanz mitgeteilt, dass wir auch im Jahr 2021 in unseren drei Haupttätigkeitsgebieten Bau- und Planungsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Erb- und Nachlassrecht zu den 30 Top-Anwaltskanzleien in der Schweiz gehören. Die Auflistungen werden in der Mai-Nummer veröffentlicht. Freude herrscht.

16. Dezember 2020

Das LokWerk Winterthur kann aufgestockt werden.

Vor Kurzem hat das Bundesgericht die Beschwerden gegen die Aufstockung des LokWerks abgewiesen. Damit entsteht über dem Einkaufszentrum an der Zürcherstrasse eine spannende Wohnüberbauung mit spektakulärer Aussicht. Wir freuen uns über diesen Erfolg der Stadtenwicklung von Winterthur.



Die Eigentümerin plant, mit einem Mäander auf dem Dach des LokWerks an der Zürcherstrasse drei zusätzliche Wohngeschosse zu erstellen. Damit wird das Zentrumsgebiet auf dem früheren Sulzer-Areal mit ausgesprochen attraktiven Wohnungen mit spekatkulärer Aussicht weiter aufgewertet. Wir freuen uns, dass wir an der Seite der Investorin zu diesem Erfolg beitragen durften. Lesen Sie dazu den Artikel im Landboten vom 6. Oktober 2020.
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27. November 2020

Zumutbare Erwerbstätigkeit des obhutsberechtigten Elternteils

Das Bundesgericht beurteilt in einem neueren Entscheid zum Kindesunterhaltrechts seine bisherige Praxis als nicht mehr zeitgemäss und führt neue Richtlinien ein, ob, ab wann und wie häufig der betreuende Elternteil wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss.


Nach einer Trennung entsteht beim klassische Betreuungsmodell, nach dem ein Elternteil einer auswärtigen Arbeit nachgeht, während der andere Elternteil sich um die Betreuung und Pflege der Kinder kümmert, häufig eine Diskussion darüber ab wann der betreuende Elternteil wieder eine Erwerbstätigkeit nachgehen muss.

In der Realität nehmen viele Eltern bereits sehr früh wieder eine auswärtige Erwerbstätigkeit auf und lassen ihre Kinder durch Drittpersonen betreuen. Vermehrt wurde gefordert die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung sei nicht mehr zeitgemäss und müsse auf die neue verbesserte Situation in der Fremdbetreuung angepasst werden.

Mit Urteil vom 21. September 2017 hat das Bundesgericht nun auf diese Forderungen reagiert und in Abkehr seiner bisherigen Praxis neue Richtlinien erlassen (BGer 5A_384/2018). Das Bundesgericht geht in seinem Urteil davon aus, dass mit der obligatorischen Einschulung eines Kindes der betreuende Elternteil in erheblichem Umfang von der persönlichen Betreuung entbunden wird. Eine weitere Entlastung sieht das Bundesgericht beim Übertritt des Kindes in die Sekundarstufe I und ab dem 16. Lebensjahr des Kindes. Aufgrund dieser Überlegungen kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass für den betreuenden Elternteil – im Normalfall – folgende Erwerbstätigkeit zumutbar ist:

Eintritt in den Kindergarten (Schuleintritt in einigen Kantonen): 50%
Übertritt in die Sekundarstufe I: 80%
Vollendung des 16. Lebensjahres: 100%

Rechtsanwältin Flavia Reinhardt

27. November 2020

Rasche Rechtsauskunft über ZOOM / TEAMS und Internet

Für Ihre Fragestellungen stehen wir Ihnen nicht nur in Coronazeiten über ZOOM / TEAMS oder unsere Internetberatung jederzeit zur Verfügung.


Wünschen Sie einen raschen und direkten Kontakt mit uns über ein Video-Call, vereinbaren Sie am besten über unser Kontaktformular oder via Telefon mit unserem Sekretariat einen Termin. Wir laden Sie zur gewünschten Zeit via Zoom zu Ihrem Video-Besprechungstermin mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt ein.

Für Ihre Beratung via Internet steht Ihnen die Persönliche Anfrage auf unserem Kontaktformular zur Verfügung. Während unserer Arbeitszeit werden Sie innert 3 Stunden unsere Rückmeldung erhalten. In anspruchsvolleren Fällen werden wir Sie per Mail um Unterlagen bitten und Ihre Rechtsfrage mit Ihnen am Telefon oder einem Video-Call besprechen.

Unser Kontaktformular finden Sie auf der Themenliste oben unter "Kontakt" und dort unter der Rubrik "Persönliche Anfrage".

22. November 2020

Performances von Cesar Correa und Nicola Genovese in unserer Kanzlei

Im Rahmen des jungen Künstlerfestivals INTRA MUROS begeisterten Cesar Correa aus Peru und Nicola Genovese aus Italien dieses Wochenende mit ihren Performances in unserer Kanzlei.

Die Organisatorinnen des jungen Künstlerfestivals INTRA MUROS trotzten Corona und führten an 7 Orten im Zentrum von Winterthur in Privaträumlichkeiten ihr erstes junges Künstlerfestival durch.

In unserer Kanzlei begeisterte CESAR CORREA mit einem kraftvollen Klavierkonzert, in dem er Klassik, Jazz und peruanische Volksmusik zu melodischen Hörgeschichten verdichtete.

NICOLA GENOVESE deutete in seiner Performance unser Haus in einen Treffpunkt obskurer hochgestellter Persönlichkeiten um und interpretierte unsere Bilder von Rangeleien in Parlamenten pantomimisch in deren Clubaktivitäten um.

Den Organisatorinnen ist zu ihrem Mut zu gratulieren und zu wünschen, dass INTRA MUROS nach Corona seine Fortsetzung findet. Wir sind dabei.

30. August 2020

Neue Rechtsprechung zur Mängelhaftung bei Stockwerkeigentum

Neu hat jeder Stockwerkeigentümer für sich allein das Recht, dass der Mangel an einem gemeinschaftlichen Bauteil ganz auf Kosten des Verkäufers behoben wird.

Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte ein Stockwerkeigentümer allein zwar verlangen, dass ein Mangel an einem gemeinschaftlichen Bauteil (z.B. eine mangelhafte Hausfassade) behoben wird. Klagte er aber allein, musste er die seine Wertquote übersteigenden Kosten für die Mängelbehebung selber tragen.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid BGE 4A_71/2018 ist das nun anders geworden. Neu ist das Mängelbehebungsrecht des Stockwerkeigentümers nicht mehr quotenbezogen, sondern er kann die Sanierung (eben z.B. der Hausfassade) ganz auf Kosten des Verkäufers verlangen. Das ist eine entscheidende Erleichterung für den Stockwerkeigentümer.

Rechtsanwalt Peter Rütimann

15. August 2020

Der Zürcher Baupraktikertag findet neu am 24.11.2020 statt.

Das Programm des Baupraktikertags, den wir zusammen mit RA Richard Calame aus Neuenburg für die Universität Zürich organisieren, findet corona-bedingt neu am 24. November 2020 statt. Hoffen wir, dass diese Veranstaltung für die 140 angemeldeten Teilnehmenden aus Advokatur, Verwaltung/Justiz und Architektur auch tatsächlich stattfinden kann.



Zum 11. Mal wird am 24. November 2020 der Zürcher Praktikertag für Baurecht stattfinden, der von unserem RA Peter Rütimann mitorganisiert wird. Ganz in der Tradition früherer Jahre steht der Vormittag im Zeichen des öffentlichen Baurechts. Der Nachmittag ist dem privaten Baurecht gewidmet. Das Programm finden Sie als PDF an diesen Beitrag angehängt.

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26. Mai 2020

Die Berechnung des Kinderunterhalts

Der Unterhalt für Kinder wird mit dem neuen Unterhaltsrecht so berechnet, dass nicht nur die täglichen Kosten gedeckt sind, sondern auch die Betreuung durch die Eltern, die Tagesmutter oder die Kita. Damit sind uneheliche Kinder heute finanziell Kindern unverheirateter Eltern gleichgestellt.


Im Gegensatz zum Unterhaltsrecht vor 2017 wird beim Unterhalt für Kinder mit dem Barunterhalt der Betrag ausgerechnet, den Kinder im Alltag kosten. Mit dem Betreuungsunterhalt errechnet das Gericht die Kosten für die bestmögliche Betreuung des Kindes. Der Begriff bestmöglich bezieht sich natürlich nicht auch zuletzt auf die finanziellen Möglichkeiten der Eltern.

Mehr dazu finden Sie unter:
Was bringt das neue Kinder-Unterhaltsrecht?

16. Juni 2019

Der Abenteuerspielplatz Schützenweiher in Winterthur wurde erfolgreich eingeweiht

Am 16. Juni 2019 wurde der Abenteuerspielplatz Schützenweiher in Winterthur mit ca 700 Gästen - vor allem mit vielen ausgesprochen unternehmungslustigen Kindern - eingeweiht. Bei diesem Projekt haben wir gerne pro bono beim Baubwilligungsverfahren Schützenhilfe geleistet.


Abenteuerspielplatz Schützenweiher

13. September 2018

Mediation - Die Lösung Ihrer Probleme?

Die Mediation ist ein Werkzeug, welches bestmögliche Rahmenbedingungen zur Lösung eines Konflikts bietet. Neben klassischen Anwendungsgebieten kann sie auch bei Vertragsverhandlungen erfolgreich eingesetzt werden.

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei denen die Parteien mithilfe eines Mediators die einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist neutral und sorgt mit Kommunikationstechniken und einer zielgerichteten Gesprächsführung für ein konstruktives Gesprächsklima.

Bereits etabliert ist die Mediation bei Trennungs- und Scheidungskonflikten, insbesondere wo Kinderinteressen betroffen sind. Auch bei Konflikten von Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften, am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft bietet sich eine Mediation an. Ein neues Anwendungsgebiet sind Vertragsverhandlungen, etwa bei Konkubinats- oder Erbverträgen, da der Abbruch von Vertragsverhandlungen verhindert werden kann.

Eine selbst gestaltete Lösung ist für das weitere Zusammenarbeiten nachhaltiger als der gerichtliche Weg. Rechtsinformationen können wir nach Bedarf direkt in der Mediation einbringen. Obwohl es keine Garantie gibt, dass die Mediation Sie zu einer Lösung führt, ist es allemal einen Versuch wert.

31. August 2018

Sommerendapéro in unserer Kanzlei

Der ausgiebige Regen hat uns an unserem Sommerendapéro nur bestätigt, dass wir einen besonders schönen Sommer verabschieden müssen.

Unser Plan war, einen der letzten lauen Abende zu nutzen, um uns mit einer illustren Gästeschar im Garten unserer Kanzlei von einem besonders schönen Sommer zu verabschieden. Bei allen Bedenken sollten wir ja doch nicht vergessen, dass uns das aussergewöhnlich warme und schöne Wetter sehr Vieles, vielleicht Aussergewöhnliches und Unvergessliches, ermöglicht hat.

Der ausgiebige Regen hat uns dann allerdings bestätigt, dass dieser Sommer nun endgültig vorbei ist. Wir liessen uns dadurch den Abend allerdings nicht verdriessen und erfreuten uns drinnen am ausgezeichneten Gebäck und an vielen Süssigkeiten, die uns unsere Juristinnen und Sekretärinnen selbst vorbereitet auf den Tisch zauberten.

9. Mai 2018

Rekurs gegen den Abenteuerspielplatz Schützenweiher Winterthur abgewiesen.

Gemäss Entscheid des Baurekursgerichts ist der Lärm spielender Kinder tagsüber von den Nachbarn hinzunehmen.

Vorausgesetzt, die Nachbarn gelangen nicht an das Verwaltungsgericht, kann der Abenteuerspielplatz in der Erholungszone Schützenweiher in Winterthur gebaut werden. Das Baurekursgericht verlangte zwar in einer Nebenbestimmung, dass allfällige abendlichen Drittnutzungen genauer zu regeln sind, wies aber im Übrigen den Rekurs gegen den Abenteuerspielplatz ab.

Wir haben den Verein, der dieses Projekt ehrenamtlich umsetzen will, unterstützt und anwaltlich vertreten, weil wir Kindern ein Spiel- und Werkerlebnis in der Natur ermöglichen wollen, bei dem alle ihre Sinne zum Zug kommen sollen.

Abenteuerspielplatz Schützenweiher

24. April 2018

Was bringt das neue Kinder-Unterhaltsrecht?

Neu wird bei der Trennung nicht nur ein Bar-Unterhalt für Kinder festgelegt, sondern auch ein Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil. Damit werden u.a. nicht verheiratete Mütter gegenüber früher bessergestellt. Lesen Sie die interessante Übersicht von RA Michel Compagnoni.


Was bringt das neue Kinder-Unterhaltsrecht?

11. April 2018

Mängelrechte bei Stockwerkeigentum

In Ihrem Artikel im "BAURECHT kompakt" beschreibt RA Jessica Salminen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mängelrechten im Stockwerkeigentum, und was es dabei zu beachten gilt.

Ist ein Bauwerk mangelhaft, stehen dem Erwerber Mängelrechte zu. Handelt es sich beim Bauwerk um Stockwerkeigentum, wird es besonders komplex. Welche Fallstricke es bei der Geltendmachung der Mängelrechte zu beachten gilt hat unsere RA Jessica Salminen in einem Artikel in BAURECHT kompakt zusammengefasst.
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20. Februar 2018

Petra Gössi bei uns in Winterthur

Im Rahmen eines Anlasses im Technopark zum Thema Digital Health und was Winterthurer Start Ups dazu beitragen, hat Petra Gössi, Präsidentin der FDP Schweiz, die Haltung der FDP zur Digitalisierung dargelegt. Der Anlass wurde von Peter Rütimann, Präsident der FDP Bezirkspartei Winterthur, organisiert.


Die erste Halbzeit des Wettbewerbs um die Digitalisierung haben wir gegen die USA verloren; die zweite Halbzeit muss nun an uns gehen. Grundlage dazu ist die rechtzeitige Schaffung guter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Digitalisierung. Das waren die Hauptaussagen von Petra Gössi, mit der die FDP Schweiz die Herausforderungen der Digitalisierung angehen soll.

Anlässlich der Veranstaltung der FDP des Bezirks Winterthur referierte neben Petra Gössi Prof. Dr. Alfred Angerer vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie an der ZHAW (im Bild rechts neben Petra Gössi) über die Zukunft des Schweizer Gesundheitswesen mit Digital Health. Michael Domeisen, Direktor des "House of Winterthur", zeigte auf, dass eine ganze Reihe Winterthurer Unternehmen bei der Entwicklung digitaler Produkte und Techniken vorne mit dabei ist. Anschliessend konnten die Besucher drei Start Ups im Technopark besuchen, die die auf diesem Gebiet forschen und entwickeln.

23. November 2017

Baupraktikertag 2018

Für den 9. Zürcher Baupraktikertag der Uni Zürich am 14. März 2018 ist es RA Peter Rütimann wiederum gelungen, spannende Referenten aus der Bau- und Baurechtspraxis zu finden.


Der 9. Zürcher Baupraktikertag bringt wieder einen breiten Strauss von interessanten Referaten aus allen Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts.

Neben der aktuellen Rechtsprechung und prozessualen Fragen steht im öffentlich-rechtlichen Bereich vor allem der rechtlich vernachlässigte Umgang mit Dankmalpflege-Gutachten im Vordergrund.

Der Baupraktikertag des Europainstituts der Uni Zürich wendet sich an Baupraktiker aus Architektur, Advokatur und kantonalen und kommunalen Ämtern im Baubereich und wird von Dr. Richard Calame und Peter Rütimann geleitet.

Hier finden Sie die Seminarausschreibung mit dem Detailprogramm:
PDF Dokument

23. November 2017

Das Fallseminar 2018 ist ausgeschrieben

Das neue Fallseminar legt einen Schwerpunkt auf die melderechtliche Erfassung Unmündiger in besonderen Betreuungsverhältnissen sowie Bevormundeter und umfassend Verbeiständeter. sowie


9. November 2017

Nicolas und Dina am Zukunftstag

Vielleicht werden wir später Rechtsanwältin und Rechtsanwalt? Wenn, dann in "unserer" Kanzlei!


Am Morgen wurde mir zuerst das Büro gezeigt. Nachher musste ich noch Gerichtssachen zusammen machen. Um 9.45 Uhr gingen Rechtsanwältin Jessica Salminen und ich ins Gericht hinüber. Geklagt hatte ein Mann, von dem behauptet wurde, mit einer Frau in der Ukraine 2005 ein Baby gemacht zu haben, für das er zehn Jahre lang jeden Monat Geld gezahlt hat. Nun ist er aber überzeugt, dass er gar nicht der Vater ist. Die Gerichtsverhandlung ging eine Stunde und eine halbe lang. Für mich war es nicht so spannend, weil die Angeklagte gar nicht vor Ort war.
Anschliessend besprachen wir vor dem Mittagessen noch die Unterschiede zwischen Mord, Tötung auf Verlangen, Vorsätzlicher Tötung und Totschlag. Den Unterschied zwischen Diebstahl und Raub konnte auch noch besprechen.
Nicolas

Als wir Nachmittags gestärkt von einem leckeren Mittagessen zurück in der Kanzlei waren, musste ich erst einmal das Anwaltsgeheimnis mit meiner Unterschrift besiegeln. Danach wurde ich durch das altehrwürdige Haus geführt, was wirklich sehr eindrücklich war, denn mit seinen verwinkelten Räumen und der inspirierenden Monster-Gesetzes-Wälzer-Bibliothek verströmt es ein irgendwie geheimnissvolles wie auch königliches Flair.
Wir durften einen Mietrechtsfall lösen bei dem es verschiedene Unterlagen zu studieren gab.
Dabei fanden wir heraus, dass der Klient uns fehlerhafte Angaben gemacht hat, die so nicht stimmen können.
Schlussendlich wurden wir noch zum Fotoshooting überredet, bei dem wir ziemlich wählerisch waren und nur das beste Foto auswählten, das neben dem Berichtes steht.
Schliesslich durften wir noch je einen Bericht schreiben, und wie sie vielleicht erkennen können, ist dieser Text meiner. Ich persönlich empfand die Zeit als sehr spannend und ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Dina

15. Oktober 2017

Rechtsmittel bei Verkehrsmassnahmen

RA Jessica Salminen hat für eine Gemeinde die komplizierten Rechtsmittel bei Signalisations- und Verkehrsmassnahmen zusammengestellt.

Ordnet die Gemeinde neue Signalisations- oder Verkehrsmassnahmen auf Gemeindestrassen an, greifen das Strassenverkehrsgesetz des Bundes, das kantonale Strassengesetz und die kantonale Signalisationsverordnung kompliziert ineinander. Im beiliegenden Link findet sich eine Zusammenstellung eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen.
Rechtsmittel bei Verkehrsmassnahmen der Gemeinde

5. Oktober 2017

Pflegefinanzierung beim Heimeintritt

Mit der Änderung des KVG wird die Pflegefinanzierung beim Heimeintritt auch interkantonal geregelt!

Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse haben Ständerat und Nationalrat am 29. September 2017 eine Änderung des KVG angenommen, wonach der Kanton für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat.
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet nach dieser Gesetzesänderung keine neue Zuständigkeit. Angeknüpft wird somit am Wohnsitz vor dem Heimeintritt. Die neue Regelung tritt voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 in Kraft. Wer innerhalb des Kantons für die Pflegefinanzierung aufzukommen hat, bestimmt sich nach dem innerkantonalen Recht, das durch diese Neuregelung nicht betroffen ist.

8. April 2017

Mängelrechte im Stockwerkeigentum

In ihrer neuesten Publikation schreibt RA Jessica Salminen über die komplexen Mängelrechte beim Stockwerkeigentum

Bei einer Stockwerkeigentümerschaft ist die Durchsetzung von Mängelrechten besonders komplex, weil unterschieden werden muss, ob der Mangel das Sonderrecht eines Eigentümers oder einen gemeinschaftlichen Teil betrifft, über den die Stockwerkeigentümer gemeinsam verfügen. Wenn dann noch in jedem Kaufvertrag die Mängelrechte an den (an jeden!) Käufer abgetreten werden, ist bei der Beratung und später bei der Prozessführung besonders sorgfältig vorzugehen.

Diese Fragestellungen sind Thema des neuesten Beitrags von RA Jessica Salminen im BAURECHT kompakt, den Sie als PDF angefügt finden.
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